Halemeier setzt auf Nachhaltigkeit

Ökodesignrichtlinie und die Kennzeichnung von Leuchten und/oder Leuchtmitteln

Mit der Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 vom 11. März 2019 hat die zuständige Kommission die frühere Verordnung (EU) 874/2012 ersetzt. Damit ist die Kennzeichnungspflicht von Leuchten seit dem 25.12.2019 erloschen und wird durch eine Kennzeichnungspflicht für Leuchtmittel ersetzt, welche ab dem 01.09.2021 gilt. Wird ein Leuchtmittel als Teil eines umgebenden Produktes vermarktet, entfällt zudem die Kennzeichnungspflicht für das eingesetzte Leuchtmittel. Es ist in Betriebshandbüchern oder Montageanleitungen lediglich anzugeben, welche Energieeffizienzklasse das eingesetzte Leuchtmittel besitzt.

Mit dem Erscheinen dieser neuen Verordnung ändert sich zudem die Einteilung der entsprechenden Energieeffizienzklassen. Ein Beispiel: Eine Leuchte welcher in der Vergangenheit als Leuchte nach (EU) 874/2012 in die Energieeffizienzklasse A++ fiel, erreicht mit dem weiterhin unverändert eingesetzten Leuchtmittel nach aktueller Verordnung (EU) 2019/2015 nur noch die Energieeffizienzklasse E. Die Leuchte ist nicht weniger effizient, sie unterliegt heute nur einer anderen Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der entsprechenden Energieeffizienzklasse ihres Leuchtmittels. Die Auswirkungen auf die Effizienz des Endproduktes Leuchte, welche durch konstruktive Details wie Gehäuse, Reflektoren, Linsen und Abdeckungen maßgeblich beeinflusst werden, berücksichtigt die aktuelle Verordnung nicht.

Wir übernehmen Produktverantwortung im Rahmen der WEEE Richtlinie

Halemeier übernimmt zusätzlich zu allen Auslieferungen innerhalb Deutschlands für seine Kunden in anderen EU Ländern* die Produktregistrierung** als kostenfreie Serviceleistung.

Die Registrierung ist nicht bei einer gesamtheitlichen EU Behörde, sondern bei den jeweiligen nationalen Stellen der Mitgliedsstaaten vorzunehmen.

Halemeier übernimmt diese Registrierung derzeit für Lieferungen an Kunden*) in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechien und Ungarn.

**) Halemeier Produktregistrierung ist nur für Leuchten und Geräte ausreichend, welche mit der Marke Halemeier gekennzeichnet sind und welche nach der Montage durch den Verarbeiter mit haushaltsüblichen Werkzeugen demontierbar sind. Sind sie es nicht, so hat der Verarbeiter/Möbelhersteller sein Möbel eigenständig zu registrieren. Bei Export durch den Kunden ist eine eigenständige Meldung durch den Inverkehrbringer im Zielland vorgeschrieben.

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